Aktuelles

BESUCHSREGELUNG

Update: 2.10.2020 – Nach dem Beschluss der Hessischen Landesregierung wurden die landesweit für alle Pflegeeinrichtungen geltenden Besuchsbeschränkungen aufgehoben. Die Heime wurden dafür jedoch verpflichtet, auf Grundlage ihres Hausrechts im Rahmen des ohnehin vorzuhaltenden „Schutzkonzepts“ ab 29. September eigene Besucherregelungen zu erlassen. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen haben wir uns entschlossen, die Besuchsmöglichkeiten nicht weiter zu lockern. Die Regelung, nach der jede/r Bewohner/in bis zu dreimal in der Woche Besuch von einer/einem Angehörigen oder einer sonstigen nahestehenden Person erhalten kann, bleibt bei uns weiter bestehen.

Auch darf der Besuch weiterhin lediglich im Zimmer des/der Bewohner/in oder im Randbereich unserer Terrasse, nicht jedoch auf sonstigen Allgemeinflächen, wie beispielsweise in unserem Speiseraum stattfinden. Während der gesamten Dauer des Aufenthaltes in unserem Hause ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (keine textilen Alltagsmasken, sondern mindestens OP-Masken). Auch sind die Abstandsregeln selbstverständlich einzuhalten.

Wir sind verpflichtet, den Vornamen, Namen und die Telefonnummer jedes/jeder Besucher/in zu dokumentieren. Unsere Haustür bleibt daher weiterhin verschlossen. Besucher/innen müssen sich über die Türklingel anmelden und registrieren lassen.

Die Besuche sind an die Bedingung geknüpft, dass alle von uns, auf Grundlage der Empfehlungen des Robert Koch Instituts und des Hessischen Sozialministeriums, angeordneten Hygieneregeln strikt eingehalten werden. Diese Hygieneregeln hängen u.a. in unserem Eingangsbereich aus. Andernfalls sind wir berechtigt, Besuche des/der betreffenden Angehörigen bzw. der nahe stehenden Person zu unterbinden.

Und das ist für unsere Mitarbeiter/innen sowie alle anderen „Helden des Alltags“:

Ihr seid die Coolsten im ganzen Land – Gottseidank!!!

Danke, Wolfgang! Bliev jesund!!!